Mehr Leben im Haus
Sie haben ein Zimmer frei? Werden Sie Gastgeber*in für Studierende! Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht und wer Sie dabei unterstützt.
Unterlagen und Tipps für zukünftige Vermietende
Ist der Wohnraum, den ich Studierenden anbieten möchte, geeignet? Wie sehen die ersten Schritte aus, wenn ich Gastgeber*in werden möchte? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir hier in aller Kürze.
DOKUMENT ZUM HERUNTERLAGEN EINFÜGEN
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Münster
Der Verein bietet Vorlagen für Mietverträge oder Hilfe bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung an.
Aktueller Mietspiegel für Münster
Beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung können Sie den aktuellen Mietspiegel der Stadt Münster erhalten.
Versteckter Wohnraum
In vielen Wohnungen und Häusern versteckt sich ungenutzter Wohnraum, vielleicht auch bei Ihnen. Wenn Sie ihn vermieten, helfen Sie Studierenden, sich in Münster einzuleben. Gleichzeitig bringen Sie neues Leben in Ihre vier Wände.
Ihre Kinder sind inzwischen ausgezogen? Das alte Kinderzimmer eignet sich unter Umständen hervorragend für Studierende. Sie sollten jedoch darauf achten, dass ausreichend für die Privatsphäre der Studierenden gesorgt ist. Ein Schlüssel für das Zimmer sollte auf jeden Fall vorhanden sein, eine eigene Waschgelegenheit oder ein zusätzliches Bad macht die Lage noch besser. Leerräumen müssen Sie das Zimmer auch nicht unbedingt: Viele Studierende freuen sich, wenn schon ein paar Möbel da sind und mieten diese gerne mit.
Auch das Dachgeschoss eines Hauses bleibt oft völlig ungenutzt oder dient bloß als Abstellfläche für alte Möbel. Dabei eignen sich auch Dachböden gut als Studierendenzimmer, weil sie vom Rest der Wohnung getrennt sind.
Faire Vermietende - angemessene Mieten
Natürlich sollen Sie Ihren Wohnraum nicht umsonst vermieten – aber Sie sollten auch die Situation der neuen Studierenden nicht ausnutzen und zu hohe Mietpreise verlangen. Seien Sie ein fairer Vermieter!
Beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung können Sie den aktuellen Mietspiegel erwerben. Wohnmöglichkeiten wie z. B. Zimmer zur Untermiete oder das leerstehende Kinderzimmer im Einfamilienhaus, die nicht als abgeschlossene Wohnung gelten, werden aber vom Mietspiegel nicht erfasst. Eine Übersicht über ortsübliche Mieten solcher Wohnformen gibt es leider nicht, dennoch dient der Mietspiegel zur Orientierung.
Auch wenn Studierende nicht immer die größten Ansprüche an den Wohnraum stellen, sollte Ihr Wohnangebot grundsätzlich mängelfrei und baurechtlich für Wohnzwecke genehmigt sein. So dürfen z. B. Kellerräume und Dachböden nicht ohne Weiteres zu Wohnzwecken vermietet werden.
Mietverträge mit Studierenden
Sie haben sich entschieden, an einen Studierenden zu vermieten? Auch wenn das Zusammenleben auf Vertrauen basiert, sollten Sie auf jeden Fall einen Mietvertrag abschließen. Eine rechtssichere Vorlage bietet zum Beispiel der Haus- und Grundeigentümerverein an. Er hilft Ihnen auch bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung.
Weitere wichtige Unterlagen und Tipps für zukünftige Vermietende finden Sie hier (VERLINKUNG zu Unterlagen und Tipps für zukünftige Vermietende).
Hilfe vom Studierzimmer-Büro
Sie wollen wissen, wie Sie als Vermieter*in eine/n Mieter*in finden? Oder worauf Sie als Vermieter*in achten müssen? Sie haben Fragen beim Erstellen eines Inserates unter www.asta.ms/angebot/wohnen? Das Büro hilft Ihnen gerne weiter und es vermittelt bei Umbauplänen an die Spezialisten für Bau- und Planungsrecht.
Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Mail.
Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Studierzimmer-Büro
studierzimmer-buero@stadt-muenster.de
www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/startseite
Tel. 02 51/ 4 92-64 07
Gastgeber*in auf Zeit
Nicht jeder kann und will langfristig Wohnraum zur Verfügung stellen. Sie können aber auch kurzfristig helfen. Gerade vor Beginn des Wintersemesters ist die Nachfrage nach einer Bleibe hoch, sei es auch nur für ein paar Tage oder Wochen. In den Folgemonaten entspannt sich die Lage dann oft. Helfen Sie dabei, die Hoch-Zeiten zu überbrücken, beispielsweise für die Monate September bis Mai.
Einen Mustermietvertrag für die befristete Vermietung von privatem Wohneigentum und alle wichtigen Informationen für zukünftige Vermietende finden Sie hier (VERLINKUNG zu Unterlagen und Tipps für zukünftige Vermietende).
Couch für Erstis
Diese vom AStA der Uni ins Leben gerufene Aktion richtet sich an hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger, die lediglich ein freies Bett, eine Couch oder auch eine Luftmatratze für einige Nächte zur Verfügung stellen können. Damit können Sie Studierenden helfen, rechtzeitig zum Start der Orientierungswoche in Münster anzukommen und ihnen während der Wohnungssuche eine kostengünstige Übernachtungsmöglichkeit verschaffen. Hier können Sie eine Schlafgelegenheit auf Zeit anbieten:
AStA-Wohnbörse
Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei der
AStA-Wohnbörse
Tel. 0251 – 83 – 3 22 22
asta.finanzreferat@uni-muenster.de

